Hier die Videos aus dem Jahr 2012

Natürlich hat der Richter uns anschliessend noch gratuliert zum 1. bestandenen Teil, danach später kam dann noch der Straßenteil. Ich habe nun noch 3 Videos von der Prüfung eingestellt, dort sind dann die Teile drauf, welche auf dem ersten Video fehlen nämlich Elvira und Matty.

 

Der Verein hatte die gesamte Veranstaltung toll ausgerichtet mit Frühstück, Mittagessen und jeder Menge Kuchen und Torten, sowie Getränken.

Besonders möchte ich mich an dieser Stelle bei Anke bedanken, welche uns auf die Prüfung vorbereitet hat, weiterer Dank an Petra und Michael für die Unterstützung und dass wir auf dem Platz in Hessler trainieren konnten.

Ihr seid eine tolle SV-OG.

Für Leute, welche sich nicht so gut im Hundesport auskennen, hier eine kurze Erklärung zur Begleithundprüfung.

Die VDH-Begleithundprüfung (BH/VT) ist in Vereinen der FCI eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.

Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. Agility, Obedience, Tunierhundesport (THS) oder Fährtenarbeit (FH). Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit. Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes (Wesenstest), die auch während der gesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.

Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden. Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen, alternativ kann ein handelsübliches Halsband oder Brustgeschirr verwendet werden. Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen, also eine Ablage unter Ablenkung zeigen. Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.



Es ist eine Menge Arbeit an den Feinheiten, bei Fuß, der Freifolge, Ablage, Sitz, Platz, Hier, zu arbeiten. Es macht uns aber riesigen Spass.